Muss ich in Besitz eines Auslandswohnsitzes sein?
Ja, aufgrund der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) müssen Sie für mindestens 185 Tage einen Wohnsitz in dem Land nachweisen, welches Ihren EU-Führerschein ausstellen wird.
Wenn Sie keinen entsprechenden Wohnsitz in Ihrem EU-Führerschein eingetragen haben, so werden Sie Ihren EU-Führerschein nicht in Deutschland legal nutzen können.
Muss ich die 185 Tage-Regel zwingend einhalten?
JA, diese Regel ist absolut bindend. Ohne einen Wohnsitz für mindestens 185 im Austellerland können sie keinem gültigen Führerschein bekommen!
Diese Regel wird von der 3. Führerscheinrichtlinie und dem EuGH zwingend vorgegeben. Die Meldepflicht und der Wohnsitz für 185 Tage können NICHT umgangen werden.
Kann man nicht den Euro-Führerschein einfach kaufen?
Bei anderen Anbietern ist das sicher möglich! Aber schon bei der ersten Verkehrskontrolle sind Schwierigkeiten und eine Strafanzeige vorprogrammiert!
Die Agenturen, die mit dem Erwerb ohne Anmeldung, Anreise &Prüfung werben, machen sich die Unwissenheit der Kunden zunutze und Sie riskieren, dass Sie einen gefälschten, nicht registrierten Führerschein erhalten!
Darf ich die Prüfung schon während der Sperre ablegen?
NEIN!
Der Führerschein ist rechtsgültig und muss anerkannt werden unter folgenden Punkten –
a) die Prüfung darf nicht während einer aktuellen Fahrverbotssperre abgelegt werden und
b) die Meldepflicht muss eingehalten werden!
Was passiert, wenn ich durch die Führerschein-Prüfung falle?
Wird eine oder mehrere Teile der Prüfung nicht bestanden, so werden die bestandenen Teile als gültig angesehen, die nicht bestandenen Prüfungsteile können Sie frühestens nach 5 Werktagen wiederholen.
Die Gebühren für die Nachprüfung sind individuell gestaltet.
Wir teilen Ihnen diese gerne auf Anfrage mit.
Kann ich weitere Führerscheinklassen erwerben?
Natürlich können Sie auf diesem Wege auch Ihren Führerschein erweitern.
Unsere Dienstleistungspartner schulen auch mit Automatik- und Behindertenfahrzeug.
Die Preise erfahren Sie auf Anfrage.
Darf ich mit meinem Führerschein in Deutschland fahren?
Für den EUGH ( Europäischer Gerichtshof ), uns, sowie den deutschen Anwälte und sogar den deutsche Führerscheinstellen ist die gängige Praxis eindeutig:
Ja, Sie dürfen fahren, auch in Deutschland -sofern Sie beim Führerscheinerwerb alle rechtlichen „Spielregeln“ eingehalten haben.
Sollten Sie Rechtsberatung benötigen, konsultieren Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder einen Rechtsanwalt, mit dem wir zusammenarbeiten.
Wann kann ich mich zum Erwerb der Fahrerlaubnis anmelden?
Beginnen Sie sofort mit dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis, denn die Staaten versuchen, die Regeln immer weiter zu verschärfen.
Aber:
Jede EU-Führerscheinklasse welche Sie vor einer Gesetzesänderung erwerben – genießt Bestandsschutz und bleibt von Änderungen unberührt!!!
Wie erfahren ist Ihre Agentur für den Führerscheinerwerb?
Seit Anfang Mai 2004 arbeiten wir im schnell, diskret, rechtsicher und kompetent im Dienste des Kunden.
Welche Vorteile hat ihre Agentur gegenüber anderen Anbietern?
Wir betreuen Sie von der Anmeldung bis zum Erhalt des Führerscheines. Wir besitzen flexible Anreisetermine, kurzer Aufenthalt / Hotelreservierung, Wohnsitzanmeldung durch einen fachkundigen Anwalt / gerichtsvereidigtem Dolmetscher
Lernunterlagen vorab – in Papierform oder auf CD / Download
Kann ich die Dienste auch für den Ersterwerb in Anspruch nehmen?
Auch Führerscheinneulinge können bei uns in den Genuss des EU-Führerscheins kommen.
An dieser Stelle schlagen wir jedoch einen 14 tägigen Aufenthalt vor.
Der Vorteil für Sie sind die Festpreiskosten und die kurze Dauer für den Erwerb des Führerscheines.
Die Probezeit entfällt.
Kann mein EU-Führerschein wieder eingezogen werden?
NEIN !!!
Wenn Sie alle Vorschriften einhalten, gilt Ihr Führerschein unbegrenzt in Deutschland. Schauen Sie sich hierzu die Urteile an.
Aber bitte bedenken Sie in Zukunft Bitte eines:
Sie haben keinen Freibrief für Alkohol-, Drogen- oder andere Delikte im Straßenverkehr!
Zwar darf der deutsche Staat auch in solchen Fällen den EU-Führerschein eines anderen Staates nicht für ungültig erklären, allerdings wird dann eine Nutzungsuntersagung dieser Fahrerlaubnis für Deutschland ausgesprochen.
Kann ich von der Fsst zur MPU aufgefordert werden?
NEIN !!!
Bitte unterlassen Sie gegenüber einer Behörde in jedem Fall eine Zusage oder schriftliche Bestätigung, dass Sie die MPU nachholen werden. Sonst müssen Sie tatsächlich die MPU beibringen.
Sollten Sie allerdings erneut auffallen, ist auch Ihr ausländischer Führerschein von einer MPU behaftet.